Bei uns gelten folgende Corona-Regelungen:
Die Regelungen basieren auf unserer arbeitsschutzrechtlichen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Diese hat ergeben, dass in unseren Räumen das Tragen einer FFP2-Maske zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen weiterhin erforderlich ist.
Aber auch nahezu sämtliche der von uns befragten Kund*innen befürwortet das Tragen von FFP2-Masken und daher haben wir dies (im demokratischen Sinn) für alle zur Einlassbedingung gemacht.
Wir möchten auch das Risiko der Corona-Erkrankung unserer Mitarbeiter*innen minimieren, um die im Krankheitsfall erforderliche Stornierung zahlreicher Kundentermine zu vermeiden. Schließlich kann man sich mehrmals mit Corona infizieren.
Wir bitten Sie für die Regelungen um Ihr Verständnis. Wir geben unser Bestes, es Ihnen unter den Corona bedingten Umständen so sicher und angenehm wie möglich zu machen.